Übertragung
Die Rundsteueranlage dient zur Fernsteuerung von Verbrauchern im Energieversorgungsnetz des EVU. Als Übertragungsweg wird das normale Energieversorgungsnetz verwendet. Die Übertragung der Steuerbefehle erfolgt durch Impulsfolgen im Bereich von 167 Hz bis ca. 2000 Hz, die der 50 Hz-Spannung mit einer Amplitude von 1% bis 8% der jeweiligen Netznennspannung überlagert sind. Die Tonfrequenz wird zur Übertragung nach einem Code (Impulsraster) ein- und ausgeschaltet, wodurch ein "Telegramm" entsteht. Dem fernzusteuernden Verbraucher ist ein spezieller Empfänger (Rundsteuerempfänger) vorgeschaltet, der die Impulstelegramme wieder aus dem Netz herausfiltert und daraus die gewünschte Steuerinformation ableitet.
Es findet in gewisser Weise eine Flächenaussteuerung statt, die mit dem Prinzip des Rundfunks vergleichbar ist. Auch dort überstrahlt ein Sender eine größere Fläche, und er kann innerhalb dieser Fläche von einer unbegrenzten Anzahl von Rundfunkgeräten empfangen werden. In Anlehnung an das Wort "Rundfunk" hat man deshalb auch die Technik der Massensteuerung über das Stromversorgungsnetz als "Rundsteuertechnik" bezeichnet. Der Begriff "Rundsteuertechnik" bürgerte sich erst in den fünfziger Jahren ein, vorher wurden Begriffe wie "Fernschaltung", "Zentralsteuerung" und "Netzkommandoanlage" benutzt, wobei insbesondere in der Schweiz die Bezeichnung "Netzkommandoanlage" heute noch sehr gängig ist.
Die Wahl der Tonfrequenz ist stark vom Netz abhängig. Der VDEW (Verband der Elektrizitätswirtschaft), der ab 2007 im BDEW aufging, empfahl für Netze mit großer Ausdehnung und mehreren Spannungsebenen Frequenzen unter 250 Hz und für Netze begrenzter Ausdehnung Frequenzen über 250 Hz.